Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Stand 05/2018

 

1. Gage & Zahlung

Bei Buchung wird zur Reservierung des Termins eine Anzahlung i.H. von 30% der Gesamtgage fällig. Diese muss bis spätestens 5 Tage vor dem Auftritt bei uns eingegangen sein (Ausnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung). Geht die Anzahlung nicht rechtzeitig bei uns ein, behalten wir uns vor, den Termin anderweitig zu vergeben.

Der Restbetrag kann entweder bis 2 Tage vor dem Auftritt auf unser Konto überwiesen werden, oder der Restbetrag am Abend des Auftrittes in Bar (vor dem Auftritt).

Alternativ kann die Gesamtgage vorab direkt überwiesen werden, damit ist die Anzahlung hinfällig.

Nachträgliche Zahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Sorgfaltspflichten / Vertragsverletzungen 
Beide Parteien verpflichten sich, die Veranstaltung mit der nötigen Sorgfalt vorzubereiten und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Kommt es zu Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden und diese mehr als 60 Minuten beträgt, berechnen wir einen Aufschlag in Höhe von 10% der Gesamtgage. Kommt es zu einer Verzögerung von mehr als 2 Stunden, gilt der Auftritt als geleistet und die gesamte Gage wird fällig.  Ereignisse, die die Aufführung verhindern, entbinden nicht von der Zahlung des Honorars.

3. Darbietung 

Die Art der Darbietung und Gestaltung der Vorstellung liegt ausschliesslich bei Marc Sueper. Künstlerische Weisungen durch den Auftraggeber oder von Dritten sind ausgeschlossen. Anpassungen der Darbietung sind nur mit vorheriger Absprache möglich. 

4. Auftrittsausfall 

Entfällt der Auftritt durch Absage des Auftraggebers oder aus einem anderen von Ihm verursachten Grund, wird die Gesamtgage fällig. Ersparte Aufwendungen können unter Umständen abgezogen werden.  

5. Auftrittsverzögerung / Auftrittsstörungen

Der Kunde verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zu treffen, damit die genannte Veranstaltung ohne Störungen und Verzögerungen ablaufen kann.

6. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Nicht in diesem Vertrag geregelte Fälle werden nach den Gesetzen des BGB der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Etwaiiger Gerichtsstand ist Bochum.

 

 

 

 

 

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